Außerdem existiert noch die Pflegestufe 0, die jeweilige Pflegestufe legt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bzw. Gutachter der privaten Pflegeversicherung fest.
Die Pflegeversicherung zahlt das so genannte Pflegegeld, damit Familienangehörige oder andere pflegende Personen entlohnt werden können. Außerdem werden die Kosten für professionelle Pflegedienste bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Das gilt auch für stationäre Pflege.
Je nach Pflegestufe beträgt das Pflegegeld 225, 430 oder 685 Euro monatlich.
Im Falle von professionellen Pflegediensten für häusliche Pflege, liegt das Pflegegeld je nach Pflegestufe bei 440,-, 1040,- oder 1510,- Euro monatlich.
In Härtefällen kann es bis zu 1918,- Euro betragen.
Natürlich kann man auch selbst pflegen und einen professionellen Pflegedienst einsetzen. Dann werden die Kosten bzw. das Pflegegeld dem entsprechend aufgeteilt.