Von der Pflegehilfe zur Pflegefachkraft


Pflegehelfer haben in der Regel einen Teil der Ausbildungen durchlaufen, die examinierte Pflegekräfte auch absolvieren. Warum Ausbildungen nicht beendet werden, kann sehr unterschiedliche Gründe haben, selten sind es fehlende Motivation oder Intelligenz. Wenn das Leben dazwischenfunkt, Kinder geboren werden oder die eigenen Kräfte nicht ausreichen, muss ein Abbruch kein Abbruch für immer sein.

Pflegehelfer – so wird man es

In der Pflege arbeiten nur ganz selten komplett ungelernte Mitarbeiter. Selbst wer nicht die einjährige Pflegehelferausbildung durchlaufen hat, besucht vor dem ersten Praxiseinsatz eine Fortbildung, wie beispielsweise den Pflegeassistenten oder ähnliche Kurse. Einige Pflegehelfer beginnen in anderen Bereichen zu arbeiten, wie der Hauswirtschaft und übernehmen unter Anleitung erste Pflegetätigkeiten in der Grundpflege. Auch Ehrenamtler sehen in der Pflege ihre berufliche Zukunft und werden Pflegehelfer. Diese Helfer sind jedoch die Ausnahme und werden meistens von den Einrichtungen zu Fortbildungen geschickt, damit sie ihre Arbeit fachlich gut bewältigen können.

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Ein Großteil der beschäftigten Pflegehelfer hat einen ausländischen Abschluss, der in Deutschland nicht voll anerkannt wird. Fällt es vielen anfangs schwer, sich sprachlich so zu entwickeln, dass sie die Arbeit mit Menschen ausüben können, wächst im Laufe der Zeit jedoch der Wunsch, nicht mehr nur Helfer sein zu wollen.

In der Altenpflege arbeiten besonders viele Pflegehelfer, weil die Behandlungspflege hier nicht so viel Raum einnimmt.

Je nachdem wie groß der Ehrgeiz und die beruflichen Ziele sind, stehen Pflegehelfer ggf. vor der Frage, ob sie nicht vom Helfer zur Fachkraft werden können, ohne eine Ausbildung absolvieren zu müssen.

Gibt es in kaufmännischen und gewerblichen Berufen die sogenannte Externenprüfung, steht diese Pflegehelfern noch nicht so zur Verfügung, dass sie einfach die Prüfung ablegen können. Doch auch für sie gibt es Möglichkeiten, zu einem Abschluss zu kommen.

Pflegeberufegesetz und die Umsetzung in den Bundesländern

Das Pflegeberufegesetz ist bundesweit gültig. Es schreibt die Ausbildungsinhalte, die Finanzierung von Ausbildungen usw. vor. Doch in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedliche Institutionen für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes zuständig. Entsprechend ist es auch unterschiedlich geregelt, wem es erlaubt ist, an einer Externenprüfung für den Abschluss als Pflegefachkraft teilzunehmen. In der Regel fallen hierunter in jedem Fall Pflegehelfer, die bereits die Ausbildung durchlaufen und die Prüfungen nicht bestanden oder nicht an ihr teilgenommen haben. Dabei muss die Anmeldung zur Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) nicht unbedingt ganz zeitnah zu der Ausbildung sein. Je länger die schulische Ausbildung jedoch zurückliegt, desto schwerer ist es, die Schulfremdenprüfung zu bestehen.

Zuletzt wurde das Gesetz 2020 reformiert. Die Änderungen traten Anfang 2021 in Kraft und beinhalteten die Einführung der Generalistischen Pflegeausbildung. Diese ist aktuell noch so neu, dass es noch gar keine Auszubildenden gibt, die den ersten Durchlauf erfolgreich abgeschlossen haben.

Alternative Wege zu einem Abschluss

Aktuell werden jährlich Bilanzen gezogen, um aus dem ersten Durchgang der Generalistischen Pflegeausbildung so viele Erfahrungen wie möglich zu gewinnen. Möglicherweise wird im Zuge der ersten Auswertungen noch etwas an dem Ausbildungsmodell verändert oder die Externenprüfung (die tatsächlich schön öfter im Gespräch war) noch eingeführt. Bis dahin, gilt es Alternativen zu suchen.

Die duale Umschulung

Die Ausbildung scheuen die meisten Interessenten nicht, wegen der Schule, sondern weil sie meist bereits familiäre Verpflichtungen haben und die Ausbildungsvergütung für den Unterhalt einer Familie nicht ausreicht. Mit der dualen Umschulung ließe sich das Problem lösen. Diese sind förderfähig und genießen aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes eine hohe Priorität, weil die Pflege einen sehr hohen Fachkräftebedarf hat. In Engpassberufen werden Bildungsmaßnahmen, die einen Berufsabschluss beinhalten besonders gefördert. Zudem sind Umschulungen inzwischen auch in Teilzeit möglich, so dass Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen sind.

Das Pflegestudium

Abiturienten oder Pflegehelfer mit Fachschulzulassungen, haben die Möglichkeit, Pflege zu studieren und auf diese Weise einen Abschluss zu erlangen. Viele Studiengänge sind berufsbegleitend möglich. Das erfordert zwar ein gutes Zeitmanagement, aber die Praxisnähe ist für Studierende ein guter Ausgleich. Zudem haben Studierende nach dem Abschluss einen Bonus, wenn sie wissen, wie die Stationsabläufe sind oder welche Probleme eine Wohngruppe im Pflegeheim im Alltag hat. Die Akzeptanz im Team der ausgebildeten Pflegekräfte ist höher. Gerade erfahrene Pflegefachkräfte tun sich ggf. schwer damit, zu verstehen, dass Pflege auch studiert werden kann.

Der Heilerziehungspfleger

Während es in der Pflege nicht so ohne weiteres möglich ist, steht in pädagogischen Berufen den Interessierten die Schulfremdenprüfung offen. Pflegende mit Psychiatrieerfahrung könnten diesen Weg einschlagen. Allerdings ist der Heilerziehungspfleger in der Alten- und allgemeinen Krankenpflege nicht mit der dreijährigen Ausbildung gleichgesetzt. In der Psychiatrie hingegen, wird er höher bewertet.

Ohne Lernen geht es nicht

Egal für welchen Weg Pflegehelfer sich entscheiden: Ohne Lernen geht es nicht. Und der Abschluss ist in jedem Fall nur mit einer Prüfung zu erlangen. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen für die Schulfremdenprüfung  nicht vor, muss geschaut werden, ob andere Wege in Frage kommen.

Es lohnt sich in jedem Fall, einen Abschluss anzustreben. Zwar steigt die Verantwortung im Pflegejob mit dem Examen, aber auch die Bezahlung. Zudem sind an den Abschluss zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten geknüpft, die Pflegehelfern nicht zugänglich sind. Von der Diabetesberatung, dem Wundmanagement oder dem Hygienebeauftragten bis hin zur Einrichtungsleitung ist jedes Ziel erreichbar, wenn der Wille zum Lernen da ist und Interessenten das Durchhaltevermögen haben.

Fachkräftemangel in der Pflege

Aktuell sind die politischen Voraussetzungen noch nicht gegeben, dass Pflegehelfer „nur“  mit einer Prüfung zu einem Abschluss kommen können. Langfristig wäre eine Angleichung an die Ausbildungsverordnungen in anderen Berufen aber hilfreich, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Denn erfahrene Pflegehelfer stehen ausgebildeten Fachkräften oft in Nichts nach, dürfen aber beispielsweise keine Schichtverantwortung tragen, weil ihnen die Erfahrung fehlt.

Wer sich der Herausforderung einer Externenprüfung stellt und diese meistert, der hat auch das Zeug, zur guten Pflegefachkraft. Die Generalisierte Pflegeausbildung hat den Lehrplan teilweise verallgemeinert, was es auch Schulfremden erleichtern würde, sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Es muss Interessierten aber klar sein, dass die Prüfung kein Kinderspiel ist und sehr viel Engagement und Arbeit voraussetzt.

Fazit: Aktuell ist es noch nicht möglich, ganz ohne Ausbildung den Abschluss zur Pflegefachkraft zu erlangen. Allerdings steht es Pflegehelfern, die eine Ausbildung ohne (bestandene) Prüfung beendet haben offen, sich zur Schulfremdenprüfung anzumelden. Wie die Voraussetzungen sind, ist in den Prüfstellen der Bundesländer zu erfragen.