Pflegesachleistungen 2023: Was Sie wissen muessen


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Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei einen Teil der Kosten für die pflegerischen Leistungen, die der Pflegedienst erbringt. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und dem Umfang der benötigten Pflege.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Pflegesachleistungen erhöht werden, um die Pflege zu Hause zu stärken und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dies ist eine der geplanten Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das am 5. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Pflegesachleistungen 2023 sind, wie Sie sie beantragen und nutzen können, und welche weiteren Neuerungen das PUEG für die häusliche Pflege vorsieht.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2023?

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Pflegesachleistungen können Sie erhalten. Auf der Website der Ulmer-Pflege24 wird alles rund um Pflegesachleistungen einfach erklärt. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Pflegesachleistungen 2023 für die einzelnen Pflegegrade sind:

Pflegegrad

Pflegesachleistungen 2023

1

keine

2

724 Euro pro Monat

3

1.363 Euro pro Monat

4

1.693 Euro pro Monat

5

2.095 Euro pro Monat

Die Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, sodass Sie keine Rechnungen bezahlen müssen.

Wie beantrage ich die Pflegesachleistungen?

Um die Pflegesachleistungen zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder eines anderen unabhängigen Dienstes bei Ihnen zu Hause einen Termin vereinbaren, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln. Der Gutachter wird dabei Ihre körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen sowie Ihre Ressourcen und Ihren Alltag berücksichtigen.

Auf Basis des Gutachtens wird Ihre Pflegekasse über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen einen Bescheid schicken, in dem Ihr Pflegegrad und Ihre Leistungsansprüche festgelegt werden. Zur Finanzierung von Pflegedienstleistungen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen.

Wie nutze ich die Pflegesachleistungen?

Um die Pflegesachleistungen zu nutzen, müssen Sie einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst schließen, der bei Ihrer Pflegekasse zugelassen ist. Sie können sich dabei einen Pflegedienst frei aussuchen, der Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Der Pflegedienst wird mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan erstellen, in dem festgelegt wird, welche Leistungen er Ihnen erbringt und wie oft er zu Ihnen kommt. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

     Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilität

     Behandlungspflege: Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen

     Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Wäsche, Einkauf

     Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Gesellschaft, Spaziergänge, Aktivierung

 

Der Versorgungsplan muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, wenn sich Ihr Zustand oder Ihre Situation ändert.

 

Wo erhalte ich Unterstützung, um Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen?

Eine Altenpflegerin (ja, Pflegefachkräfte sind immer noch größtenteils weiblich) kann eine große Entlastung für pflegende Angehörige darstellen, die Familienmitglieder zu Hause betreuen. Es ist jedoch nicht immer einfach, sich im Dschungel der Pflegeleistungen zurechtzufinden und zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie man sie geltend macht. Unterstützung bei allen Unklarheiten finden Sie auf der Website der Ulmer-Pflege24, einem erfahrenen Dienstleister mit Rundum-Service. Die Ulmer-Pflege24 berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Pflegesachleistungen und hilft Ihnen bei der Antragstellung. Auf ihrer Website finden Sie viele nützliche Informationen zu den Voraussetzungen, den Leistungsumfängen und den Kosten für die Pflegesachleistungen.

Die Website ist übersichtlich gestaltet und erklärt alles in verständlicher Sprache. Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Team von Ulmer-Pflege24 auch telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Onlinepräsenz zur Seite. Die Ulmer-Pflege24 bietet Ihnen zudem eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege an, die sich an Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert.

Welche weiteren Neuerungen bringt das PUEG für die häusliche Pflege?

Das PUEG sieht neben der Erhöhung der Pflegesachleistungen noch weitere Neuerungen für die häusliche Pflege vor:

     Dynamisierung: Die Geld- und Sachleistungen sollen künftig alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

     Kombinationsleistung: Die Kombination von Geld- und Sachleistungen soll flexibler gestaltet werden. Sie können zum Beispiel einen Teil des Geldes für eine Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege nutzen.

     Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege soll ausgeweitet werden. Sie können bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind. Dabei können Sie bis zu 2.418 Euro pro Jahr erhalten.

     Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege soll verbessert werden. Sie können bis zu acht Wochen im Jahr eine stationäre oder teilstationäre Kurzzeitpflege nutzen, wenn Ihre häusliche oder teilstationäre Versorgung nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Dabei können Sie bis zu 1.774 Euro pro Jahr erhalten.

     Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag soll erhalten bleiben. Sie können bis zu 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung.

     Digitalisierung: Die Digitalisierung soll gefördert werden. Sie können zum Beispiel digitale Anwendungen zur Kommunikation oder zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme nutzen.

Fazit

Die geplante Erhöhung der Pflegesachleistungen ist eine gute Nachricht für alle, die zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden oder dies planen. Damit soll die häusliche Versorgung gestärkt und die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

Neben den höheren Sachleistungen sieht das PUEG noch weitere Verbesserungen für die häusliche Versorgung vor, wie zum Beispiel eine Dynamisierung der Leistungen, eine flexiblere Kombinationsmöglichkeit von Geld- und Sachleistungen sowie eine Ausweitung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Um von den neuen Leistungen zu profitieren, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse stellen und einen Vertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst schließen.

Wenn Sie Fragen zu den aktuellen oder den neuen Leistungen haben oder Hilfe bei der Antragstellung oder der Auswahl eines geeigneten ambulanten Dienstes benötigen, können Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle wenden oder sich auf der Website der Ulmer-Pflege24 umschauen, da hier alles besonders gut und verständlich beschrieben ist.