Angehoerige in der Altenpflege
Die Pflege von Angehörigen kostet viel Kraft
In Deutschland werden die Menschen statistisch betrachtet immer älter. Das liegt unter anderem daran, dass die medizinische Versorgung in den letzten Jahrzehnten immer besser geworden ist. Außerdem achten viele Frauen und Männer nicht nur im Alter in der heutigen Zeit auf die eigene Gesundheit. Das führt erfreulicherweise häufig dazu, dass man nicht nur immer älter wird, sondern auch die Gesundheit in vielen Fällen bis ins hohe Alter deutlich besser ist. Trotzdem kommt es weiterhin vor, dass viele Menschen im Laufe des Lebens pflegebedürftig werden. In einer solchen Situation ist es dann nicht nur für eine Pflegebedürftige oder für einen Pflegebedürftigen schwierig, denn auch die Angehörigen werden dann vor ganz neue Herausforderungen gestellt.
Viele Pflegebedürftige wollen weiter zu Hause leben
Wenn es im fortgeschrittenen Alter zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, dann bringt das im ersten Schritt viele Veränderungen für die pflegebedürftige Person mit sich. Schließlich ist es gar nicht so einfach sich im Alter damit abzufinden, dass man nicht mehr in der Lage ist alles Dinge des täglichen Lebens selbst hinzubekommen. Wenn die Pflegebedürftigkeit nicht so stark ist, dann wollen viele Seniorinnen und Senioren nach Möglichkeit weiterhin in den eigenen vier Wänden leben. Ein Umzug in ein Altenheim oder ein Pflegeheim ist für viele Menschen in einer solchen Situation nur schwer vorstellbar. Gemeinsam mit den Angehörigen versuchen Pflegebedürftige daher in den meisten Fällen eine Lösung zu erarbeiten, die einen Verbleib in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ermöglicht. Das ist auch absolut nachvollziehbar und in vielen Fällen ist es erfreulicherweise auch möglich mit vereinten Kräften einen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten.

Bild: Betreuung und Pflege im Alter
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Angehörige übernehmen viele Aufgaben in der Betreuung und der Pflege
Wenn beispielsweise die eigene Mutter oder der eigene Vater im Alter zu einem Pflegefall werden, dann übernehmen die nächsten Angehörigen häufig wichtige Aufgaben rund um die Betreuung und die Pflege der pflegebedürftigen Person. Allerdings überschätzen sich viele Angehörige in einer solchen Situation und überfordern sich selbst. Das ist zunächst einmal absolut nachvollziehbar, weil man natürlich einer pflegebedürftigen Person im familiären Umfeld unbedingt helfen möchte.
Allerdings ist es sehr wichtig, dass man als angehörige Betreuungs- und Pflegekraft auch die eigenen Grenzen kennt. Schließlich hilft es etwa der pflegebedürftigen Mutter nur wenig, wenn sich die Kinder durch die zahlreichen anfallenden Aufgaben selbst aufreiben.
Schließlich will man als Angehöriger möglichst lange und gut helfen und trotzdem soll das eigene Leben nicht auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man sich selbst auch mal Pausen gönnt. An dieser Stelle kann die Verhinderungspflege sehr hilfreich sein und für Entlastung bei den pflegenden Angehörigen sorgen.
Was bezeichnet man als Verhinderungspflege?
Viele Pflegebedürftige in Deutschland werden zu großen Teilen zu Hause von Angehörigen gepflegt. Allerdings kann man sich als Angehöriger auch nicht immer um die pflegebedürftige Person in der Familie kümmern. Schließlich braucht man immer mal wieder Pausen, um selbst neue Kraft für die häufig anstrengende Betreuung und Pflege zu tanken.
Außerdem braucht man als private Pflegeperson auch mal freie Tage, um wichtigen beruflichen oder auch privaten Terminen nachzukommen. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang aber auch die Wichtigkeit eines eigenen Erholungsurlaubs. An dieser Stelle kann die Verhinderungspflege eine große Hilfe für alle Beteiligten sein. Schließlich hat man unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Wochen im Jahr Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Für diesen Zeitraum bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung dann Verhinderungspflege.
Grundsätzlich kann eine solche Hilfe beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 aufweist und bereits seit mindestens sechs Monaten von den Angehörigen zu Hause gepflegt wird. Einen Anspruch auf Verhinderungspflege gibt es außerdem nur, wenn die anfallenden täglichen Pflegearbeiten zumindest teilweise durch private Pflegepersonen durchgeführt werden. Entsprechend gibt es keinen Anspruch, wenn die Pflege komplett durch einen erwerbsmäßigen Anbieter oder einen Pflegedienst vorgenommen wird.
Wenn ein Anspruch auf Verhinderungspflege gegeben ist, dann kann man auch darüber nachdenken über erfahrene Vermittler für einige Wochen auf eine Betreuungskraft aus Osteuropa zurückzugreifen. Eine solche geschulte Pflegekraft aus Osteuropa kann dann in vielen Fällen bei der pflegebedürftigen Person einziehen und die Angehörigen für den festgelegten Zeitraum deutlich entlasten und wichtige Freiräume schaffen. Aufgrund dieser interessanten Möglichkeiten durch die gesetzliche Pflegeversicherung sollten pflegende Angehörige auf jeden Fall über die Chancen und Möglichkeiten durch eine Verhinderungspflege für einen bestimmten Zeitraum nachdenken.