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Pflegeversicherung und Pflegestufen

Die Pflegeversicherung und die Einführung der Pflegestufen

Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde festgelegt, wer in welcher Höhe Leistungen bekommen kann. Es wurden drei Pflegestufen eingeführt. Dies war eine politische Entscheidung um zu hohe Zahlungen zu verhindern. Um die Pflegestufen zu erreichen, sind für jede der drei Stufen bestimmte Voraussetzungen gegeben. Dies wird erreicht durch den unterschiedlichen Zeitansatz der Hilfe in den Pflegestufen 1-3. Vereinfacht gesagt: Je mehr Zeit für eine zu pflegende Person benötigt wird um so höher ist die Pflegestufe. Die Begutachtung erfolgt durch den MDK. Es gibt Menschen die in Ihrer Wohnung zwar regelmäßig aber nicht so umfangreiche Hilfe benötigen. Wurde bei einer Begutachtung dieser Menschen eine ”eingeschränkte Alltagskompetenz” festgestellt, kann bei Demenz (Alzheimer) und psychischen Erkrankungen seit 2008 bis zu 100 € im Monat bzw. 1.200 € im Kalenderjahr oder bis zu 200 € im Monat bzw. 2.400 € im Kalenderjahr für gerontopsychiatrische Zusatzangebote in Anspruch genommen werden. Personen, die bisher mindestens die Pflegestufe 1 noch nicht erreicht haben (die so genannte „Pflegestufe 0“) haben ab 01. Juli 2008 ebenfalls Anspruch auf diese Betreuungsleistungen. Darüber hinaus ist ein Beratungseinsatz möglich. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Viele stationäre Pflegeeinrichtungen dürfen nur die Personen aufnehmen, denen der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in ihrem Gutachten eine Heimbedürftigkeit bescheinigt hat. Diese Bescheinigung kann auch für die “Pflegestufe 0” ausgestellt werden. Das heißt: Auch Personen mit “Pflegestufe 0” haben Anspruch auf einen Heimpflegeplatz. Natürlich erhalten sie auch nur die Leistungen der Pflegestufe 0. Die Pflegekasse beurteilt den Anspruch anhand von 13 Kriterien. Die Kriterien richten sich beispielsweise danach, ob eine Person unkontrolliert die Wohnung verlässt, er gefährdende Situationen verursacht oder verkennt, unsachgemäß mit Substanzen oder Gegenständen umgeht oder aber unfähig ist, seelische und körperliche Bedürfnisse oder Gefühle wahrnimmt.

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