Wenn ein Angehöriger ein Pflegefall wird, ist ein Antrag bei der Pflegekasse der Krankenversicherung zu stellen, dann wird
ein Beauftragter der Pflegeversicherung den Pflege-Patienten untersuchen und befragen, dabei ist es sehr hilfreich, wenn man
sich die Angehörigen mit einem "Pflegetagebuch" auf diese Fragen vorbereitet haben. Aufgrund dieser Untersuchung wird dann
ein Pflegegutachten erstellt, in dem die Pflegestufe
* Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe I)
* Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe II)
* Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III)
festgestellt wird. Nach dieser Einstufung richtet sich die Höhe der zu erwartenden Leistungen.
Dieses Pflegetagebuch können Sie sich ausdrucken und als Hilfe nehmen: