Wichtige Fakten über
die Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung trat am 1. Januar
1995 in Kraft, sie trifft finanzielle Vorsorge im Fall der Pflegebedürftigkeit.
Träger sind die Pflegekassen.
Versicherungspflicht besteht für gesetzlich
Krankenversicherte sowie privat Krankenversicherte.
Die Pflegeversicherung hilft wenn auf
Dauer oder mindestens sechs Hilfe beim Essen, Waschen, An- und Ausziehen,
der Versorgung oder der Bewegung im Haushalt erforderlich ist.
Es gibt verschiedene Pflegestufe, sie
definieren wie groß der Pflegebedarf ist und entscheiden über die
Höhe der Leistungen.
Pflegestufe 1: mindestens 90 min. tägliche
Pflege notwendig, davon 45 Min. für die Grundpflege.
Pflegestufe 2: mindestens 3 Stunden (
2 Stunden Grundpflege).
Pflegestufe 3: mindestens 5 Stunden (4
Stunden Grundpflege).
Die jeweilige Pflegestufe legt der Medizinische
Dienst der Krankenversicherung bzw. Gutachter der privaten Pflegeversicherung
fest.
Die Pflegeversicherung zahlt das
so genannte Pflegegeld, damit Familienangehörige oder andere pflegende
Personen entlohnt werden können. Außerdem werden die Kosten für professionelle
Pflegedienste bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Das gilt auch
für stationäre Pflege.
Je nach Pflegestufe beträgt das Pflegegeld
225, 430 oder 685 Euro monatlich.
Im Falle von professionellen Pflegediensten
für häusliche Pflege, liegt das Pflegegeld je nach Pflegestufe bei 440,-, 1040,- oder 1510,- Euro monatlich.
In Härtefällen kann es bis zu 1918,-
Euro betragen.
Natürlich kann man auch selbst pflegen
und einen professionellen Pflegedienst einsetzen. Dann werden die Kosten
bzw. das Pflegegeld dem entsprechend aufgeteilt.
Über die Verwendung des Pflegegeldes
bestimmt der Pflegebedürftige.
Derzeit beträgt der Beitrag zu Pflegeversicherung
1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte,
außer in Sachsen, dort sind es nur 0,35 Prozent. Der Grund: In Sachsen
gibt es den Buß- und Bettag noch als Feiertag, im übrigen Bundesgebiet
wurde er als Ausgleich für den Arbeitgeber- Beitrag abgeschafft.
Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2008 den Beitragssatz um 0,25 Prozent
angehoben.
Für Kinderlose gilt noch ein Zuschlag
von 0,25 Prozent. Ihr Beitrag beläuft sich auf 1,1 Prozent, zusammen
mit dem Arbeitgeberanteil sind dies also 1,95 Prozent vom Bruttoeinkommen.
2006 gab die Pflegeversicherung rund
18 Milliarden Euro für Pflegeleistungen aus, rund die Hälfte davon
für vollstationäre Leistungen. Danach kommt das Pflegegeld mit 23,5
Prozent und die Pflegesachleistungen mit 14,1 Prozent.
Die private Pflegeversicherung ist das
private Gegenstück zur Pflegeversicherung, die eigentlich
Soziale Pflegeversicherung heißt. Als privat Krankenversicherter müssen
Sie sich dort für den Pflegefall versichern.