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Pflegeleistung

Wo wird die Pflegeleistung beantragt?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist Bestandteil ihrer Krankenkasse. Den Antrag kann auch eine Person ihres Vertrauens stellen. Dafür wird jedoch eine Vollmacht benötigt. Ist der Antrag bei ihre Pflegekasse eingegangen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Die Anträge müssen innerhalb fünf Wochen bearbeitet werden. Dies wurde mit der Pflegereform 2008 gesetzlich festgeschrieben. Diese Zeit verkürzt sich auf eine Woche, bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Hospizen oder bei einer ambulanten Palliativbehandlung, damit die weitere Versorgung sichergestellt ist oder der Arbeitgeber über die Inanspruchnahme der Pflegezeit informiert wurde. Ist der Pflegebedürftige daheim in seiner Wohnung und wurde der Arbeitgeber über die Inanspruchnahme der Pflegezeit informiert, gilt eine Frist von zwei Wochen.

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