Nachdem Sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben der dann hoffentlich nach Überprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) auch genehmigt worden ist, bekommen Sie Leistungen aus der Pflegekasse. Sie können dann wählen zwischen Sachleistungen (werden vom Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet) oder der Kombinationsleistung (tätig werden der Pflegedienst und eine oder mehrere Privatpersonen). Werden die Sachleistungen vom Pflegedienst nicht ausgeschöpft, bekommt die/der Pflegebedürftige den Restbetrag (Pflegegeld) ausbezahlt. Über diesen Betrag kann dann frei verfügt werden.
Pflegegeld
Pflegegeld zahlt die Pflegekasse dann, wenn die Pflege durch ehrenamtliche Pflegekräfte z. B. Angehörige sichergestellt ist.
Das Pflegegeld beträgt ab 01.Januar 2010
In Pflegestufe I 225€
In Pflegestufe II 430€
In Pflegestufe III 685€
Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen im Voraus gezahlt.
Ambulante Pflegesachleistungen (Häusliche Pflege)
Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse dann, wenn die Pflege durch professionelle Pflegekräfte sichergestellt ist und keine ehrenamtlichen Pflegekräfte z.B. Angehörige vorhanden sind. Die Pflege wird dann von Pflegediensten und Sozialstationen übernommen.
Ab 01.Januar 2010 werden folgende Leistungen gezahlt
In Pflegestufe I 440€ In Pflegestufe II 1040€ In Pflegestufe III 1510€
Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege ergeben sich nur in der Pflegestufe III und in Härtefällen Änderungen.
Ab 01.Januar 2010 gelten folgende Leistungen
Pflegestufe I 1023€ keine Änderung Pflegestufe II 1279€ keine Änderung Pflegestufe III 1510€ neu! Pflegestufe III 1825€ neu in Härtefällen!